„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
(Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz, § 1)
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
(Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz, § 1)